Schall- und Erschütterungsschutz
Der Ausbau der Strecke ist mit Eingriffen in die Natur und das Landschaftsbild verbunden. Diese werden jedoch nach einem detaillierten landschaftspflegerischen Konzept gemindert und ausgeglichen. Für den Schall- und Erschütterungsschutz wurde auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein spezifisches Konzept erarbeitet. Ein Anspruch auf Schallschutz wurde entlang der gesamten Ausbaustrecke festgestellt. Anwohnende werden umfassend vor Lärm geschützt. Zur Schallminderung werden hochabsorbierende Schallschutzwände zum Einsatz kommen.
Neben diesen aktiven Schallschutzmaßnahmen sind passive Maßnahmen vorgesehen (zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern).
Die Vorgaben des Denkmalschutzes und die Erhaltung des Stadtbildes werden bei der Festlegung dieser Maßnahmen mitberücksichtigt.
In Abstimmung mit der Stadt Bamberg soll ein Gestaltungswettbewerb für die Stadt- und umfeldverträgliche Gestaltung der Lärmschutzwände durchgeführt werden.
Sehen, wie laut es wird? Audio-visuelle VR-Echtzeitsimulation für den Bahnausbau Bamberg
Die abgebildeten Lärmschutzmaßnahmen sind symbolhafte Darstellungen zum besseren Verständnis der Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen und entsprechen nicht mehr den tatsächlichen Planungen.
Im Rahmen der Planung wurde 2019 in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut eine audio-visuelle 3D-Echtzeitanwendung erstellt, die die Schallsituation an drei markanten Standorten des Bahnausbaus darstellte. Hier konnte mit Hilfe einer Kombination aus VR-Brille und Kopfhörer der Betrachter:innen in die virtuelle Welt sowohl visuell als auch akustisch eintauchen. Das Gesehene berechnet der Computer in Echtzeit stereoskopisch für jedes Auge.
An jedem Standort konnten zwei Ausführungsvarianten der Lärmschutzwände (2,5 bzw. 4 Meter Höhe) sowie drei durchfahrende Zugtypen (Regionalzug, ICE, Güterzug) mit ihren Schall-Auswirkungen kombiniert werden. Mit dieser technisch aufwändigen, wirklichkeitsnahen Darstellung führten Bahn und Stadt die Tradition der bürgernahen transparenten Planungen in Bamberg.
Lärmvorsorge
- Für Lärmschutz beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen: gesetzliche Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Feste Grenzwerte (gestaffelt nach Gebietsnutzung und Tageszeit) sind im späteren Betrieb einzuhalten
Arten des Schallschutzes
Passiver Schallschutz
Zum passiven Schallschutz gehören schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie z.B. der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern.
Aktiver Schallschutz
Lärmminderung am Emissionsort, das heißt an der Entstehungsquelle oder am Ausbreitungsweg (u.a. Schallschutzwände und -wälle, Schienenstegdämpfer, „Besonders überwachtes Gleis“).
Aktive Schallschutzmaßnahmen haben vor passiven Schallschutzmaßnahmen Vorrang.