Grunderwerb
Beim Ausbau von Bahnstrecken können Grundstücke von Dritten betroffen sein. Wir von der DB InfraGo AG bemühen uns, Eingriffe minimal zu halten und suchen frühzeitig das direkte Gespräch mit Anwohnenden, Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen.
Welche Arten der Inanspruchnahme gibt es?
Vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit
Diese Flächen werden nur vorübergehend während der Bauphase genutzt und nach Fertigstellung den Eigentümer:innen oder Nutzungsberechtigten zurückgegeben.
Entschädigungen für Nutzung, Ertragsverluste, Wirtschaftsbeeinträchtigungen und eventuell notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen werden vertraglich geregelt.
Beispiele: Baustellenzufahrten, Lagerflächen und Arbeitsstreifen
Erwerb von Flächen zu Eigentum
Wenn das Grundstück oder Teile davon dauerhaft für die geplanten Anlagen benötigt werden, erwirbt die Bahn in der Regel das Grundstück.
Neben dem Eigentümer werden auch Pächter und andere Nutzer auf Grundlage unabhängiger Gutachten für den Verlust ihrer Nutzungsmöglichkeit entschädigt.
Beispiele: neue Gleisanlagen, Dämme oder Verkehrsstationen, Verlegung von Straßen und Gewässern
Dingliche Sicherung
In Fällen, in denen trotz dauerhafter Nutzung durch die Bahn die Nutzung durch den Grundstückseigentümer:innen weiterhin möglich ist, reicht eine dingliche Sicherung ohne Eigentumsübertragung aus.
Hierbei wird eine Dienstbarkeit zugunsten der Bahn im Grundbuch eingetragen und die Wertminderung des Grundstücks wird entschädigt.
Beispiele: Leitungen, Geh- und Fahrtrechte, Ausgleichsmaßnahmen
Wann und wie wird informiert?
In einem Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren werden sowohl die privaten als auch die öffentlichen Interessen mit den Planungen für das Projekt in Übereinstimmung gebracht. Das Verfahren schließt nach Abwägung aller Interessen mit einer Plangenehmigung bzw. einem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes ab. Das ist dann die Grundlage für den Bau.
Innerhalb dieses Verfahrens liegen in den von den Projekten betroffenen Städten und Gemeinden die Planfeststellungsunterlagen vier Wochen öffentlich aus. Wann und wo das ist, wird rechtzeitig vorher ortsüblich bekanntgegeben. Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen sind auch der Grunderwerbsplan und das Grunderwerbsverzeichnis.
Daraus können die Betroffenen ersehen, welche Grundstücke für welche Zwecke in Anspruch genommen werden. Dort ist auch angegeben, ob ein Eigentumswechsel, eine dingliche Sicherung im Grundbuch oder eine vorübergehende Nutzung vorgesehen ist.
Grundstückseigentümer, die außerhalb der betroffenen Städte und Gemeinden wohnen, werden von der Gemeinde über die geplante Baumaßnahme unterrichtet.
Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer:innen und Pächter:innen
Das Flächenmanagement der DB InfraGO AG oder beauftragte Dienstleister:innen nehmen rechtzeitig mit den betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Pächter:inen Kontakt auf.
Ziel ist eine einvernehmliche vertragliche Regelung. Die Deutsche Bahn bietet dafür entsprechende privatrechtliche Verträge an.
Was bietet die Deutsche Bahn an?
Die Entschädigungsleistung wird entsprechend der Art der Inanspruchnahme anhand des Verkehrswertes bestimmt. Die örtlichen Bodenrichtwerte dienen als Grundlage. Zur Festlegung der finanziellen Entschädigung werden Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen herangezogen.
Diese Gutachten berücksichtigen zusätzliche Sonderwerte, insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, wie An- und Durchschneideentschädigungen, Pachtaufhebungen und Subventionsausgleiche.
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt werden konnte?
Die Deutsche Bahn strebt mit allen betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Pächter:innen vertragliche Regelungen an. Gelingt dies in Einzelfällen nicht, so sieht das Allgemeine Eisenbahngesetz eine Enteignung gegen Entschädigung vor. Grundlage dafür ist die Plangenehmigung bzw. der Planfeststellungsbeschluss.
Wird keine Einigung über die Höhe der Entschädigung erzielt, kann diese von der Enteignungsbehörde festgesetzt werden.
Die Deutsche Bahn ist berechtigt, Grundstücke bereits vor Abschluss eines Enteignungsverfahrens im Rahmen der vorzeitigen Besitzeinweisung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss.
Die Erfahrung aus bisherigen Projekten der Deutschen Bahn zeigt aber, dass in fast allen Grundstücksfragen eine einvernehmliche Regelung getroffen werden konnte. Das ist erklärtes Ziel für alle Eisenbahninfrastrukturprojekte.