Planfeststellung

Im Vorfeld eines jeden Projekts, das den Bau oder die wesentliche Änderung einer Eisenbahnbetriebsanlage beinhaltet, steht ein formales Verwaltungsverfahren. Die von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange werden dabei abschließend vertieft und gegen- und untereinander abgewogen.

Im Zentrum dieses Prozesses steht die Prüfung aller für das Vorhaben relevanten technischen und rechtlichen Aspekte. Zudem werden Einwendungen von Betroffenen aufgenommen und gewürdigt.

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?

Antrag an die Planfeststellungsbehörde

Geregelt ist das so genannte Planfeststellungsverfahren für die Betriebsanlagen der Bahn im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) sowie in den §§ 18 ff des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).

Den Start signalisiert ein Antrag, der das Bauvorhaben in allen relevanten Details beschreibt. Dieser oft aus mehreren Aktenordnern bestehende „Plan“ wird von der jeweiligen DB Vorhabenträgerin (z.B. DB InfraGo AG) erstellt und an die Planfeststellungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gerichtet.

Für die folgenden Verfahrensschritte leitet das EBA die eingereichten Akten an die regional zuständige Anhörungsbehörde (in der Regel das Regierungspräsidium) weiter.

Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?

© DB AG / Territory

Anhörungsverfahren und Erörterung

Im Zuge des Anhörungsverfahrens werden die Planungen der Bahn in allen Gemeinden, in denen sich das Projekt auswirken kann, einen Monat öffentlich ausgelegt.

Bis zu zwei Wochen haben die von der Baumaßnahme betroffenen Bürger und Verbände die Gelegenheit, bei der Anhörungsbehörde oder Gemeinde begründete Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben.

Parallel hierzu werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt ist, zur Stellungnahme aufgefordert.

Konnten die Einwendungen der Betroffenen nicht ausgeräumt werden, wird die Anhörungsbehörde zusätzlich einen Erörterungstermin mit allen Beteiligten, die Einwendungen erhoben haben, ansetzen und die Einwendungen und Stellungnahmen erörtern. 

Stellungnahme der Anhörungsbehörde

Nach Ende des Anhörungsverfahrens erhält das Eisenbahn-Bundesamt sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen sowie eine abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde, in der das Ergebnis der Anhörung, die Stellungnahmen der Behörden sowie die Einwendungen zusammengefasst werden.

Planfeststellungsbeschluss

Die Unterlagen aus dem Anhörungsverfahren werden durch das Eisenbahn-Bundesamt eingehend geprüft. Anschließend erlässt das EBA den Planfeststellungsbeschluss, der den Vorhabenträger berechtigt, mit der Umsetzung der Baumaßnahme zu beginnen.

 Das Bauprojekt ist damit formell genehmigt.

Möglich ist nach Abwägung aller relevanten Faktoren jedoch auch die Ablehnung des geplanten Vorhabens.